In Deutschland ist die Organisation der zentralen Trinkwasserversorgung eine Pflichtaufgabe der staatlichen Grundversorgung der Menschen und gehört zum Kompetenzbereich der Städte und Gemeinden.Hintergrund dieser Regelung ist die Sicherstellung der Versorgungssicherheit hinsichtlich Quantität und Qualität des Trinkwassers. Die Qualitätsanforderungen an Trinkwasser sind in der Trinkwasserverordnung (TVO) geregelt:

„……Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein …..“ (§4 (1), TVO)

Zur Sicherstellung der Qualitätsanforderungen an Trinkwasser sind in der TVO mikrobiologische und chemische Anforderungen formuliert:

- Escherichia coli (E.coli) und Enterokokken sind Bakterien, die eine fäkale Verunreinigung anzeigen. Sie dürfen im Trinkwasser nicht vorkommen, ebenso wie coliforme Keime, die viele unterschiedliche Bakteriengattungen umfassen und auch in der Umwelt vorkommen bzw. sich dort vermehren. Innerhalb der Zone II des Wasserschutzgebietes dürfen deshalb keine organischen Dünger (Gülle) ausgebracht werden.

- Die zu überwachenden chemischen Parameter untergliedern sich in solche, deren Konzentration sich im Verteilungsnetz einschließlich der Trinkwasser-Installation in der Regel nicht mehr erhöht und solche, deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich der Trinkwasser-Installation ansteigen kann. Zu Ersteren gehören neben verschiedenen organischen Umweltchemikalien wie Benzol, Dichlormethan und Pflanzenschutzmittel auch anorganische Wasserinhaltsstoffe wie Quecksilber, Selen, Uran, Bor, Fluorid und Nitrat. Die meisten Parameter dieser Gruppe liegen in der Regel unterhalb der Nachweisgrenze. Von Interesse ist jedoch Nitrat, das in beiden Fassungen im Konzentrationsbereich bei etwa 20 Milligramm pro Liter vorhanden ist. Bei landwirtschaftlich genutzten Böden wird der Stickstoff-verlust durch Düngung kompensiert. Für den menschlichen Organismus hat Nitrat keine physiologische Funktion, allerdings ist die Toxizität von Nitrat relativ gering. Säuglinge können jedoch bei erhöhter Nitrataufnahme durch die Nahrung gefährdet sein, weil dadurch der Sauerstofftransport im Blut gestört werden kann. Eine weitere negative Beeinträchtigung des Organismus durch Nitrat ist Behinderung der Jodaufnahme. Aufgrund dieser negativen Einflüsse hat der Gesetzgeber für Nitrat einen Grenzwert von maximal 50 Milligramm pro Liter im Trinkwasser festgelegt.

Zur zweiten Gruppe gehört eine Reihe von Schwermetallen (Antimon, Arsen, Blei, Cadmium, Kupfer, Nickel), die ebenso aus dem Rohrleitungsnetz stammen können wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Chlorierte organische Substanzen sind nur im Falle einer zur Desinfektion notwendigen Chlorung des Wassers relevant. Schließlich gehört Nitrit, das sich unter sehr ungünstigen Bedingungen durch Reduktion von Nitrat bilden kann, zu dieser Parametergruppe, deren Einzelkonzentrationen in der Regel aber alle unterhalb der Nachweisgrenze liegen.

- Des Weiteren wird eine Gruppe von Indikatorparametern überwacht. Hierzu gehören unter anderem auch Eisen, Mangan, Natrium, Chlorid und Sulfat. Alle diese Parameter liegen deutlich, teilweise um mehr als eine Größenordnung unter dem jeweiligen Grenzwert.


Das aus beiden Brunnen der Neuravensburger Wasserversorgungsgruppe entnommene Grundwasser kann ohne Aufbereitung direkt in das Trinkwasser-Versorgungsnetz eingespeist werden.

Zur hydrochemischen Charakterisierung der Hauptinhaltsstoffe werden zusätzlich die Parameter Calcium, Magnesium, Kalium und Hydrogenkarbonat bestimmt. Beispielhaft ist in Abb. 5 der relative Anteil der Hauptkationen und der Hauptanionen entsprechend einer Analyse vom Mai 2013 dargestellt. Daraus wird deutlich, dass Calcium und Hydrogenkarbonat den Lösungsinhalt dominieren.