Während mit den Bohrungen P1, P2, P4, P5 und P6 die Kiesrinne erfasst wurde, liegen die Bohrungen P3 und P7 im Bereich der Moräne. Die Mächtigkeit der Sande und Kiese beträgt je nach Geländehöhe zwischen rund 15 und 20 Metern, wovon etwa die unteren zehn bis 15 Meter wassererfüllt sind. Sowohl die Sedimente der Moräne als auch der Kiesrinne sind oberflächennah verwittert und verlehmt. Dadurch erhalten etwa die obersten zwei Meter des Untergrundaufbaus neben der Speicherfunktion für Niederschlagswasser auch eine Schutzfunktion für den Grundwasserspeicher gegen Verunreinigungen.

Seit 1953 wird zur Gewinnung von Trinkwasser für die Neuravensburger Gruppe ein 100 Meter nordöstlich des Blausees gelegener und zwölf Meter tiefer Schachtbrunnen (Fassung 1) genutzt. Eine ältere Wasserfassung westlich des Blausees wurde mit der Inbetriebnahme dieses Brunnens aufgegeben.

Zur Verbesserung der Versorgungssicherheit wurde 2012 etwa 100 Meter östlich der bestehenden Fassung ein zweiter Brunnen (Fassung 2) errichtet. Hierzu wurde eine 18 Meter tiefe, verrohrte Greiferbohrung mit einem Durchmesser von 1200 Millimeter ausgeführt und als Vertikalfilterbrunnen in Edelstahl mit einem Durchmesser von 500 Millimeter ausgebaut. Der Ringraum zwischen dem Brunnenrohr und dem Grundwasserleiter wurde im Grundwasserbereich zur Verbesserung der Brunnenanströmung mit einer abgestuften Filterkiesschüttung und darüber mit einer vier Meter mächtigen Tonsperre verfüllt. Letztere verhindert den Zustrom von Oberflächenwasser. Die Ergiebigkeit beider Brunnen reicht jeweils einzeln für die Versorgung im Verbandsgebiet aus.

Im Zusammenhang mit der Nutzung des Grundwasserleiters für die Trinkwasserversorgung stellt sich natürlich auch die Frage, wie viel Wasser zur Verfügung steht. Über längere Zeiträume, das heißt über mehrere Jahre gilt dazu eine einfache Regel: es darf nur soviel entnommen werden wie durch Grundwasserneubildung wieder nachgeliefert wird. Für eine langfristige Jahresentnahme von rund 500.000 Kubikmetern ist für das 900.000 Quadratmeter große Einzugsgebiet eine Grundwasserneubildung von mindestens 550 Millimeter pro Jahr erforderlich. Dies entspricht etwa 40 Prozent des Jahresniederschlages von rund 1400 Millimetern.

Im Bereich des Wasserschutzgebietes verteilt sich die jährliche Niederschlagsmenge auf die Verdunstung von der Boden- und Wasseroberfläche einerseits und über die Pflanzenoberfläche andererseits sowie auf die Grundwasserneubildung. Wegen der Geländemorphologie ist der Oberflächenwasserabfluss vernachlässigbar gering.

Für eine nachhaltige Bewirtschaftung des Grundwasserleiters sind aber auch jahreszeitliche Schwankungen zu berücksichtigen. In der Regel sinkt der Grundwasserspiegel über die Sommermonate im Wasserschutzgebiet um rund einen Meter ab und steigt während des Winters und des Frühjahrs wieder um denselben Betrag an. Folgt aber auf ein trockenes Frühjahr ein heißer und trockener Sommer, wird aus dem Grundwasserspeicher mehr entnommen als nachgeliefert wird, so dass die Überbeanspruchung des Grundwasserleiters in nachfolgenden Jahren wieder ausgeglichen werden muss. Wird der Grundwasserleiter aber über mehrere aufeinanderfolgende Jahr überbeansprucht – was entweder durch eine höhere Entnahme oder eine hydrologisch bedingt zu geringe Grundwasserneubildung verursacht sein kann – kann der Zweckverband zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit auf Fremdwasser zurückgreifen. Unter anderem hierfür unterhält die Wassergruppe einen Wasserlieferungsvertrag mit der Stadt Wangen, der eine jährliche Mindestabnahme vorsieht und die Möglichkeit zum Ausgleich von Verbrauchsschwankungen bietet.